Stadt und Landkreis Kassel
Fon: 05 61 - 816 44 - 0
Fax: 05 61 - 816 44 - 70

Ambulante Jugendhilfe Stadt und Landkreis Kassel

 



Vorstellung des Teams

Anja Marquardt


Betreuungsstützpunkt
Frankfurter Straße 113
Büro 0561 - 28 56 07
anja.marquard@akgg.de
Teamleitung

Heide Fischer-Schulz

Betreuungsstützpunkt
Frankfurter Straße 113
Büro 0561 - 28 56 07
Mobil 0172 587 45 96
heide.fischerschulz@akgg.de
Pädagogische Leitung:
Intensive sozialpädagogische Einzel– 
und Familienbetreuungen
Flexible ambulante Betreuungen
Familienaktivierung

Alexander Null

 
Betreuungsstützpunkt
Frankfurter Straße 113
Büro 0561 - 28 56 07
Mobil 0177 - 2 72 20 65
alexander.null@akgg.de
Pädagogische Leitung:
Intensive sozialpädagogische Einzel–
und Familienbetreuungen
Flexible ambulante Betreuungen
Familienaktivierung
Koordination Jugendberufshilfe

Alexander Wedekind

 
Betreuungsstützpunkt              
Frankfurter Straße 113
Büro 0561 - 28 56 07
Mobil 0175 - 2 22 88 76
alexander.wedekind@akgg.de
Pädagogische Leitung:
Intensive sozialpädagogische Einzel–
und  Familienbetreuungen
Familienaktivierung
Fördergruppe Soziales Lernen

Nadja Ritter

 
Familienkompetenzzentrum
Kita Wehlheiden
Wehlheiderstraße 8
Büro 0561 - 92 00 23 51
Mobil 0179 - 77 86 318
nadja.ritter@akgg.de
Pädagogische Leitung:
Einzelbetreuung von Hortkindern


 

Ambulante Jugendhilfe Kassel
Frankfurter Straße 113
34121 Kassel
fon: 05 61 - 28 56 07
fax: 05 61 - 207 65 68
mail: team-ks@akgg.de

 

   
Jugendräume Wehlheiden
Gräfestraße 8
34121 Kassel
fon: 05 61 - 251 80
mail: jrw-kassel@web.de
   

Soziale Gruppenarbeit
Holländische Straße 198a
34127 Kassel
fon: 05 61 - 861 67 80
mail: soziale-gruppenarbeit-ks@akgg.de


 


Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Kurzbeschreibung
Eine sozialpädagogische Fachkraft übernimmt in der Regel im Umfang von mindestens einer halben Stelle pädagogische Verantwortung für das betreute Kind/den/die Jugendliche/n.

Formen der Betreuung:

  • Jugendliche/r lebt allein in eigener Wohnung
  • Betreuung des Kindes/Jugendlichen in der Herkunftsfamilie


Zielgruppe
Kinder und Jugendliche, die schwere Beziehungsstärungen entwickelt haben und in der Folge extrem auffälliges Verhalten zeigen.
Durch ihre erhebliche Selbst-/Fremdgefährdung wiederholen sie den Kreislauf von Gewalt, Ausgrenzung und Fallengelassen Werden.

Alter
5 bis 21 Jahre 

Rechtsgrundlage
§ 27 in Verbindung mit §§ 35, 35a, 41 SGB VIII

Kosten
Abrechnung über Tagessatz

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Flexible ambulante Betreuung  |  Erziehungsbeistandsschaft/Jugendhelfer

Kurzbeschreibung
Flexibles niederschwelliges Angebot für Kinder und Jugendliche zur gezielten Bearbeitung umschriebener Problemlagen (z.B. Schulverweigerung, kriminelles Verhalten, überstarke Aggressivität).

Zielgruppe
Kinder und Jugendliche, die in der Lage sind, verbindlich Termine einzuhalten - mit Verhaltensauffälligkeiten, die im Rahmen elterlicher Erziehungskompetenzen allein nicht abzubauen sind.
Kinder und Jugendliche in der Ablösephase nach erfolgreicher Einzelbetreuung.

Alter
5 bis 21 Jahre

Rechtsgrundlage
§ 27 in Verbindung mit §§ 30, 34, (35), 35a, 41 SGB VIII

Kosten
Abrechnung über Fachleistungsstunde

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Intensive sozialpädagogische Familienbetreuung

Kurzbeschreibung
Hochfrequente und strukturierte Betreuung einer Gesamtfamilie, meist über einen längeren Zeitraum. Förderung des/der Einzelnen und der Beziehungen untereinander, gleichzeitig lebenspraktische Unterstützung und Erweiterung der Problembewältigungsstrategien.

Zielgruppe
"Multiproblemfamilien", bei denen über einen langen Zeitraum eine Vielzahl verfestigter, miteinander verwobener Problemlagen vorliegen.

Alter
offen (Altersbegrenzung bei den Kindern/Jugendlichen bis 21 Jahre)

Rechtsgrundlage
§ 27 in Verbindung mit §§ 31, 35a SGB VIII

Kosten
Abrechnung über Tagessatz
a) für die Betreuung (halbe bis volle Stelle)

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Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Kurzbeschreibung
Ambulante Betreuung der gesamten Familie mit dem Ziel der Förderung der Selbsthilfekompetenzen, insbesondere in den Bereichen Erziehungskompetenz, Alltagsmanagement, Konfliktbewältigung und dem Umgang mit Ämtern und Institutionen.

Zielgruppe
Familien mit vielfältigen Belastungen und unterschiedlichen Problemlagen, die jedoch klar umschreibbar sind.

Alter
Offen (Altersbegrenzung bei den Kindern/Jugendlichen bis 21 Jahre)

Rechtsgrundlage
§ 27 in Verbindung mit § 31 SGB VIII

Kosten
Abrechnung über Fachleistungsstunde

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SPFH in Familien mit häuslicher Gewalt


Kurzbeschreibung
Hochfrequente und strukturierte Betreuung der gesamten Familie im Rahmen eines 3-Phasen-Modells: Klärungsphase, Intensivphase und Perspektivphase. Die Sicherheit der Kinder vor körperlicher Gewalt muss gewährleistet sein. In Familien, in denen Kinder häusliche Gewalt erleben, sollen Unterstützungsmöglichkeiten und Verhaltensalternativen entwickelt werden, um damit eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden.

Zielgruppe
Familien mit vielfältigen Belastungen und unterschiedlichen Problemlagen, bei welchen eine Kindeswohlgefährdung durch elterliche Partnerschaftsgewalt vorliegt und dadurch eine Fremdunterbringung eines oder mehrerer Kinder droht.

Alter
Offen (Altersbegrenzung bei den Kindern/ Jugendlichen bis 21 Jahre)
Rechtsgrundlage
§ 27 in Verbindung mit § 31 SGB VIII

Kosten
Abrechnung über Fachleistungsstunde

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Familienaktivierung (FAKT)


Kurzbeschreibung

Zeitlich klar begrenztes (4 bzw. 6 Wochen) Angebot zur Bearbeitung akuter Krisen und zur Situationsklärung in Familien.
Grundgedanke: In jeder Familie sind Potenziale und Ressourcen vorhanden, die nicht oder nicht ausreichend für Problemlösungen im Alltag genutzt werden.
Ziel ist es, mit allen Beteiligten einen geeigneten Lebensentwurf für die Familie zu erarbeiten und aktuelle Krisen zu beseitigen.

Zielgruppe

Familien in akuten Krisensituationen
Familien, die aufgrund ihrer spezifischen Situation ein Klärungsbedürfnis haben.

Alter

offen (Altersbegrenzung bei den Kindern/Jugendlichen bis 21 Jahre)

Rechtsgrundlage
§ 27 SGB VIII

Kosten
Abrechnung über Projektkosten 

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Familienrat


Kurzbeschreibung
Im Familienrat sollen die Selbsthilfepotenziale von Familien und deren Umfeld in einem kurzen Zeitraum aktiviert werden. Die Familien und ihr soziales Netzwerk sollen befähigt werden, Alltag zu bewältigen und Konflikte und Krisen möglichst eigenständig zu lösen.

Zielgruppe
Kinder, Jugendliche und deren familiäre Gemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind, die ein konkretes Anliegen haben und aktuell oder perspektivisch Lösungen zur Gestaltung ihres Familienalltags und zur Versorgung / Erziehung ihrer Kinder finden wollen.

Alter
Offen (Altersbegrenzung bei den Kindern/ Jugendlichen bis 21 Jahre)

Rechtsgrundlage
§ 16 SGB VIII

Kosten
Abrechnung über Pauschalfinanzierung

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Soziale Gruppenarbeit


Kurzbeschreibung

Die Teilnahme an der Sozialen Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen und die Entwicklung durch soziales Lernen in der Gruppe fördern.

Die Gruppe ist montags bis freitags von 13.00 bis 18.00h geöffnet und bietet eine tägliche Verpflegung und unterstützte Lernzeit.

An drei Tagen in der Woche wird Projektarbeit in Kleinstgruppen angeboten. Bezugsbetreuungssystem mit 2 Stunden pro Woche Einzelfallarbeit pro TeilnehmerIn.
Zusätzlich wird Elternarbeit angeboten.

Die Gruppe ist in den Ferien bei 3 Wochen Jahresgesamtschließzeit geöffnet.
Die regelmäßige Teilnahme gemäß Hilfeplan ist verpflichtend.

Zielgruppe
Das tagestrukturierende Angebot ist eine Ergänzung zum Elternhaus und richtet sich an Jungen und Mädchen die eher isoliert sind und die freiwilligen Angebote der Schulen noch nicht wahrnehmen können oder wollen. Die Eltern sind aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage, altersgerechte Perspektiven zu bieten. Das Hilfeangebot bietet die Bearbeitung folgender Problemlagen und Krisensituationen:
  • fehlende Tagesstruktur
  • Persönliche Entwicklungsstörungen und Schulschwierigkeiten infolge geringem Selbstvertrauens und geringer Eigenverantwortung, mangelndem Konzentrations- und Durchhaltevermögen, Aggressivität und / oder ausgeprägtem Fernseh- und Computerkonsum
  • Wenige oder keine sozialen Bezüge zu Gleichaltrigen infolge geringem Sozialverhaltens und mangelnden sozialen Kompetenzen
  • Unterstützungsbedarf der Sorgeberechtigten und Bezugspersonen im Hinblick auf Erziehungskompetenzen und Alltagsstrukturierung
  • Konkrete Anleitung der Eltern im Erziehungsverhalten.


Alter
Alter bei Aufnahme 9-14 Jahre

Rechtsgrundlage
Hilfe zur Erziehung gem. § 27 i.V.m. § 29 SGB VIII

Kosten
Abrechnung über Tagessatz

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Offene Kinder- und Jugendarbeit

Kurzbeschreibung
Die Freizeitangebote der Jugendräume Wehlheiden richten sich an Kinder und Jugendliche aus den Ortsteilen Wehlheiden und West. Offene Treffs werden in den Jugendräumen, in Kooperationen mit der Kita Wehlheiden und der Heinrich-Schütz-Schule, angeboten. In den Sommerferien werden Ferienspiele organisiert.

Zielgruppe
Kinder und Jugendliche, die eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung suchen.

Alter
(ab 6) bzw. 12 - 18 Jahre

Rechtsgrundlage
§ 11 SGB VIII

Kosten
für die BesucherInnen kostenlos


Fördergruppe Soziales Lernen

Kurzbeschreibung
Modellprojekt in Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst, der Valentin-Traudt-
Schule und dem AKGG. Ziel des Projektes ist die Förderung von Kindern mit besonderem

Bedarf an Unterstützung bei der Bewältigung schulischer Anforderungen. Das
Gruppenangebot soll die TeilnehmerInnen unterstützen, sich in einem sozialen Gefüge zu
integrieren. Schwerpunkt ist dabei die sozial verträgliche Selbstdarstellung und -behauptung,
sowie die Vermittlung fehlender, dem Selbstwert förderlicher Erfahrungen.

Zielgruppe
Schüler und Schülerinnen der Valentin-Traudt-Schule aus den Klassen 5 und 6

Kosten
Projektkosten 

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Rückführungsmanagement

Kurzbeschreibung
Das Angebot dient der Klärung, ob Kinder und Jugendliche aus einer stationären Einrichtung
in die Herkunftsfamilie zurückgeführt werden können. Die drei inhaltlichen Schwerpunkte
sind:

Clearing

  • Klärung, ob die bestehende Hilfeart (z.B. Erziehung in einer Einrichtung über Tag
    und Nacht) weiterhin geeignet und notwendig ist

Rückführungsmanagement

  • Ermöglichung der Rückkehr in die Familie, sofern eine Verbesserung der
    Erziehungsbedingungen eingetreten ist bzw. Verbesserung der
    Rückkehrmöglichkeiten und Casemanagement

Stabilisierung

  • Nachbetreuung und Einbindung in das soziale Umfeld

Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an Familien, deren Kinder in außerfamiliären Wohnformen leben
und in denen - sowohl auf Seiten des Kindes wie auch der Eltern - der Wunsch nach einer
Rückkehr besteht.

Rechtsgrundlage
Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII i.V.m. § 34 (1) und 36 (2)

Kosten
Abrechung über Fachleistungsstunden
 

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Anti- Aggressivitäts- und Coolnesstraining

Anti- Aggressivitätstraining

Kurzbeschreibung
20 Sitzungen à 3 Stunden im wöchentlichen Abstand mit 8-10 TeilnehmerInnen. Durch die  Konfrontation mit den Taten, die Infragestellung von Rechtfertigungen und Verharmlosungen, das Einfühlen in die Opferperspektive sowie das Lernen der Selbstbehauptung mit Worten und durch Stressbewältigung lernen die Täter, sich gewaltfreier zu verhalten und Belastungssituationen  selbstbewusster zu bewältigen.

Zielgruppe
Durch Gewalttätigkeit mehrfach aufgefallene bzw. straffällig gewordene Jugendliche /  Heranwachsende.

Alter
14 - 21 Jahre

Rechtsgrundlage
Weisungen nach § 10 JGG / §29 SGB VIII, ggf. auch i.V. mit §§ 30 / 35 SGB VIII als zusätzlich
notwendige


Kosten
Hilfe Teilnehmerpauschale für einen Kurs

Coolnesstraining

Kurzbeschreibung
16 Sitzungen à 90 Min. im wöchentlichen Abstand mit 6-8 TeilnehmerInnen (Schulklassen bzw. Gruppen nach Absprache). Durch eine Vielzahl von Spielen und Methoden wird die Selbst- und Fremdwahrnehmung gefördert und geklärt, sowie angemessenes soziales Verhalten mit
Spaß und Aktion erfahrbar. Damit einher geht die Verbesserung des Selbstwertgefühls, der Selbststeuerung und des Umgangs mit aggressiven Impulsen.

Zielgruppe
In ihrem sozialen Umfeld, in Cliquen und Gruppen durch Gewalttätigkeit mehrfach aufgefallene Kinder / Jugendliche

Alter
10 - 13 Jahre (Jugendhilfe und Schulen)
14 - 17 Jahre (nur Schulen)

Rechtsgrundlage

§ 29 SGB VIII

Kosten
Teilnehmerpauschale für einen Kurs

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Jugendstraffälligenhilfe

Kurzbeschreibung
  • Soziale Erfahrungkurse mit straftatrelevanten Themenstellungen entsprechend den begangenen Delikten. Kurse für jeweils 10 TeilnehmerInnen mit 18 Gruppenstunden. Ziel ist die Aufarbeitung der begangenen Straftaten und die Erweiterung der persönlichen und sozialen  Handlungskompetenzen.
  • Präventionsprojekt in der JVA Wehlheiden bietet jeweils 8 männlichen Jugendlichen  sozialpädagogisch begleitete Gespräche mit Langzeitinsassen und den Besuch des „Knast auf Probe“.
Zielgruppe
Straffällig gewordene oder gefährdete junge Menschen als Erst- oder Wiederholungstäter mit verschiedenen Delikten leichter bis mittlerer Schwere.

Alter

14 - 21 Jahre

Rechtsgrundlage
§ 29 SGB VIII in Verbindung mit richterlicher Weisung nach § 10 JGG

Kosten
Teilnehmerpauschale für die Sozialen Erfahrungkurse, gemischte Finanzierung des Präventionsprojektes

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Schule für Erziehungshilfe und Kranke mit Tagesgruppen

Kurzbeschreibung
Ganzheitliches, fest strukturiertes Angebot für verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche zur Persönlichkeitsentwicklung und zum Erwerb schulischer Qualifikationen mit dem Ziel der  Re-Integration oder des externen Schulabschlusses.
Schulangebot
Mo-Fr 8.00 - 12.30 Uhr
Betreuung im Rahmen der Tagesgruppe
12.30 - 18.00 Uhr
Intensive Bezugspersonenarbeit

Zielgruppe
Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeiten aus  Regelschulzusammenhängen ausgeschult wurden (Zuweisung über Staatliches Schulamt) und die zusätzlich ganztägige pädagogische Betreuung benötigen (Zuweisung über zuständige  Jugendämter).

Alter

Primarstufe 1.- 4. Schuljahr i. d. R. 6-10 J. Sekundarstufe 5.- 9. Schuljahr i. d. R. 11-16 J. Tagesgruppe 6 -16 J.

Rechtsgrundlage
Schule: §§ 166 ff des Hessischen Schulgesetzes Tagesgruppe: § 27 in Verbindung mit § 32 (u. U.
auch § 35a) SGB VIII

Kosten
Jährlicher Festbetrag pro SchülerIn über Staatliches Schulamt Tagesgruppe über Tagessatz

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Kindertagesstätten

Kurzbeschreibung
Kindergarten und Hort sind Bildungseinrichtungen mit Konzepten und Projekten, die auf die  Bedürfnisse der Kinder zugeschnitten sind: Freiraum für selbstbestimmte Aktivitäten und vielfältige Angebote zur Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt. Förderung der individuellen Entwicklung der Kinder in der sozialen Gemeinschaft, Integration mit ihrer jeweiligen Kultur, ihren Fähigkeiten
und Einschränkungen, Stärken und Schwächen. Behinderte und nichtbehinderte Kinder leben und lernen voneinander und miteinander. Außerdem: Hilfestellung für Familien in schwierigen  Lebenslagen. Vermittler im Netz sozialer Dienste.

Zielgruppe

Kindergartenkinder

Alter
Vorschulalter 3 - 7 Jahre

Rechtsgrundlage
§§ 22, 24, 45/74 SGB VIII §§ 53, 54 SGB XII sowie Rahmenvereinbarung Integrationsplatz

Kosten

Abrechnung über Stadt Kassel, Land Hessen, Elternbeiträge

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Einzelbetreuung von Hortkindern

Kurzbeschreibung
Eine pädagogische Fachkraft fördert im Umfang von 6
Std./Wo.
  • die individuelle Entwicklung im Hinblick auf Lernrückstände
  • die sozialen Kompetenzen und die Gruppenfähigkeit (z.B. das Einhalten von Regeln und  Grenzen, das Erlernen von Konfliktlösestrategien und konstruktive bzw. soziale Umgangs- und Kommunikationsformen) des betreuten Kindes, durch einzel- und gruppenpädagogische Angebote.

Zielgruppe

Kinder, die eine Unterstützung in der laufenden Hortbetreuung bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen benötigen.

Alter
6-12 Jahre

Rechtsgrundlage
§ 36 SGB VIII

Kosten

Abrechnung über Fachleistungsstunden

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Soziale Freizeitgruppe für Kinder und Jugendliche mit ADHD/ADS


Kurzbeschreibung
Auf jeweils ein Halbjahr befristetes Projekt mit 14-tägigen Gruppentreffen à zwei Stunden in einer Gruppe mit 8 TeilnehmerInnen. Zusätzlich werden Hausbesuche in allen Familien und ein Elternabend durchgeführt. Die Grundlage zur Teilnahme sind Freiwilligkeit und altersgemäße Selbst- und Mitbestimmung. Das methodische "Herzstück" der Gruppenstunden sind Selbst- und Fremdwahrnehmungsbögen.

Zielgruppe
Diagnostizierte Kinder und Jugendliche mit ADHD oder ADS.

Alter
7 bis 18 Jahre

Rechtsgrundlage
§ 29 oder § 35a SGB VIII

Kosten
Teilnehmerpauschale für einen Kurs 

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Aktuelles

10.10.2011

Workshop mit den Young Americans 14. bis 16. Oktober 2011

Workshop mit den Young Americans vom 14. bis 16. 10.2011 war ein voller Erfolg. "Als Entertainment-Group ...

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