Schulassistenz

Individuelle Begleitung beim Schulbesuch in
Regel- und Förderschulen

Für jedes Kind steht irgendwann der Schulbesuch an. Die Schule stellt für alle Kinder einen zentralen Lebensmittelpunkt dar. Sie erfahren sich als Teil einer sozialen Gemeinschaft, verfolgen mit Gleichaltrigen gemeinsame Projekte und knüpfen Freundschaften.

Schulassistenz beinhaltet die individuelle Unterstützung, die ein Kind oder ein Jugendlicher benötigt, um am Schulleben teilhaben zu können.

Kinder und Jugendliche erhalten durch Schulassistenz beispielsweise Hilfen bei der Fortbewegung, bei der pflegerischen Versorgung, bei der Strukturierung von Lerninhalten. Für die Vermittlung der Lerninhalte, sowie für alle pädagogischen Aufgaben sind die jeweiligen Lehrer/innen verantwortlich.

Wann hat ein Kind Anspruch auf eine/n Schulassistentin/-assistenten?

Kinder und Jugendliche mit wesentlicher Behinderung haben einen Anspruch auf Schulassistenz, wenn der individuell bestehende Unterstützungsbedarf nicht im Rahmen des „normalen“ Schulalltags, mit den dort bestehenden Möglichkeiten gedeckt werden kann.

Der Antragsweg

Einen Antrag auf Schulassistenz stellen Sie bitte beim Sozialamt, wenn ihr Kind geistig-, körperlich- oder mehrfachbehindert ist. Wenn Ihr Kind aufgrund einer seelischen Behinderung Unterstützung benötigt, stellen Sie den Antrag bitte beim Jugendamt.

Das Sozialamt oder das Jugendamt klärt Sie über alle weiteren Schritte der Beantragung auf.

AKGG – Melsungen

Hier finden Sie uns

A

Schulassistenz Schwalm-Eder

Gänseweide 8
34295 Edermünde

Tel. 05603 9489 202

Route berechnen

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Gänseweide 8
34295 Edermünde

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